Freitag, 3. Juli 2009

Moni geht - Restuniversität versucht den Kurs zu halten

http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/pr/2/21/pm/2009/pm64.html

Anlässlich des Ausscheidens von Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Auweter-Kurtz aus dem Amt der Präsidentin erklären das Präsidium der Universität Hamburg und die Dekane der Fakultät für Rechtswissenschaft, der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft, der Fakultät für Geisteswissenschaften und der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften:

1. Die Universität ist uneingeschränkt handlungsfähig. Nach dem Rücktritt der Präsidentin liegt die Leitung der Universität weiterhin beim Präsidium – jetzt bestehend aus den Vizepräsidenten, der Vizepräsidentin und der Kanzlerin (bis ein neuer Präsident oder eine neue Präsidentin sein/ihr Amt antritt). Die erweiterte Hochschulleitung in Form der Universitätskammer (Präsidium und Dekaninnen und Dekane der Fakultäten) ist bereit und in der Lage, die Verantwortung für die Leitung der Universität gemeinsam in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen auszuüben.

2. Die Zuständigkeiten werden wie bisher wahrgenommen. Die Aufgaben der Präsidentin werden bis zur Klärung der Nachfolge gemäß der Vertretungsregelung des Präsidiums turnusmäßig von den Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin wahrgenommen.

3. Wir bekennen uns zum Reformprozess der Universität. Präsidium und Dekanate tragen den bereits begonnenen und gemeinsamen entwickelten Reformkurs geschlossen weiter und werden diesen entschieden fortsetzen. Wir stehen insbesondere hinter dem gemeinsam erarbeiteten Struktur- und Entwicklungsplan (STEP). Wir bitten den Hochschulsenat um eine positive Stellungnahme zum STEP in seiner Sitzung vom 9. Juli 2009 und den Hochschulrat um eine baldige Genehmigung.

4. Die im Struktur- und Entwicklungsplan formulierten Ziele und Maßnahmen zeichnen den weiteren Reformprozess der Universität vor. Wir halten an den bereits erreichten Zielen und Reformbausteinen fest und führen die bereits begonnenen Reform- und Entwicklungsprojekte gemeinsam fort.

5. Wir bekennen uns zu einer transparenten, kommunikationsorientierten Vorgehensweise in der Weiterentwicklung der Universität. Die Geschwindigkeit, mit der die begonnenen Vorhaben fortgeführt werden, soll unter Berücksichtigung unser aller Belastungssituation in der Universität und vor dem Hintergrund der Anforderungen des Gesetzgebers bzw. des Senats kritisch überprüft werden.

6. Wir bitten alle Angehörigen der Universität – Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende sowie das Technische und Verwaltungspersonal – um konstruktive Zusammenarbeit und ein gemeinsames Engagement bei der Fortentwicklung unserer Universität.

7. Die Angehörigen der Universität müssen jetzt zu einem von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Diskurs beitragen. Gemeinsames Ziel sollte eine Institution sein, die sich modernen Entwicklungen in offener Weise stellt, sich hohen Leistungsstandards in Forschung und Lehre verpflichtet fühlt und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne an der Universität arbeiten und sich mit ihr identifizieren.

8. Wir unterstützen aktiv eine baldige und zügige Evaluierung des HmbHG. Unabhängig davon werden wir sobald wie möglich eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Dekanaten und die Institutionalisierung der Universitätskammer schließen.

Bei aller in der Vergangenheit an der Präsidentin laut gewordenen Kritik erkennen wir ihre Verdienste für die Universität Hamburg an und zollen ihr Respekt für ihre in Verantwortung für die Universität getroffene Entscheidung.

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