Mittwoch, 27. Mai 2009

Akademischer Senat gerät in den Blickpunkt

Da in den vergangenen drei Tagen recht häufig der Unipanther unter Google-Suchanfragen wie

"Rechtsnorm, Abwahl, Präsidentin" oder "Absetzung , Auweter-Kurtz" sowie "AS, Putsch, Moni" heimgesucht wurde holen wir die für ein vorzeitiges Ende der Ära "Au-Ku" noch ein mal hervor.

Deswegen jetzt die passende Passage aus § 80 Abs. 4 HmbHG:


(4) 1 Der Hochschulrat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder die Präsidentin oder den Präsidenten abwählen. 2 Der Hochschulsenat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder dem Hochschulrat die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten vorschlagen.

Als zusätzlicher Service hier auch die Wellen die der Fall langsam in der Presse schlägt:

FR: Profs wollen Unipräsidentin abwählen

NDR: Professoren fordern Rücktritt der Uni-Präsidentin

Die Welt: Hamburgs Uni-Präsidentin unter Druck


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