"Rechtsnorm, Abwahl, Präsidentin" oder "Absetzung , Auweter-Kurtz" sowie "AS, Putsch, Moni" heimgesucht wurde holen wir die für ein vorzeitiges Ende der Ära "Au-Ku" noch ein mal hervor.
Deswegen jetzt die passende Passage aus § 80 Abs. 4 HmbHG:
(4) 1 Der Hochschulrat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder die Präsidentin oder den Präsidenten abwählen. 2 Der Hochschulsenat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder dem Hochschulrat die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten vorschlagen.
Als zusätzlicher Service hier auch die Wellen die der Fall langsam in der Presse schlägt:
FR: Profs wollen Unipräsidentin abwählen
NDR: Professoren fordern Rücktritt der Uni-Präsidentin
Die Welt: Hamburgs Uni-Präsidentin unter Druck
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