Dienstag, 12. Mai 2009

Dokumentiert: FSRK zur Urabstimmung

Gebührenfreiheit - Teil einer erfreulichen Zukunft für alle.
Studiengebühren sind nicht das Ergebnis leerer Staatskassen.
Das ist spätestens bekannt, seitdem die Mehrheit der Hamburger
Bürgerschaft 13.000.000.000 Euro für die marode HSH-Nordbank zur
Verfügung stellen kann.
Das schwarz-grüne Modell der „nachgelagerten Studiengebühren“ ist
entsprechend nicht darauf ausgerichtet, den Hochschulen ernsthaft
zusätzliches Geld zukommen zu lassen: den erwarteten, jährlich von
den Studierenden zu zahlenden, 35 Millionen Euro Einnahmen stehen
jedes Jahr 22 Millionen Euro Verwaltungs- und Zinsaufwand für den
Staat gegenüber. Es bleiben gerade mal 13 Millionen Euro Mehreinnahmen
für alle Hamburger Hochschulen - alleine im „Elbphilharmonie“-
Kommerztempel stecken somit 35 Jahre Studiengebühren.
Wofür aber dann hält die schwarz-grüne Koalition auf Teufel komm
raus an den Studiengebühren fest?
Studiengebühren sollen Bildung und Wissenschaft der direkten
wirtschaftlichen Verwertbarkeit anheim stellen.
Mit der Entgeltpflichtigkeit des Studiums wird die wissenschaftliche
Bildung zu einer käuflich zu ergatternden Ware degradiert. Studierende
sollen ihren Erwerb als Investition in die eigene Karriere begreifen.
Unter dem sozialen und ideologischen Druck der Gebühren soll
in kürzester Zeit nur noch gelernt werden, womit sich „just in time“
als „Humankapital“ am besten auf dem Arbeitsmarkt verkauft werden
kann. Die Studierenden sollen sich selber also nur noch als Ware
begreifen. Jeder kritische Gesellschaftsbezug, jede langfristige Entwicklungsperspektive
sei eigentätig aus dem Studium zu entfernen.
Diese „Lenkungsfunktion“ (Ex-Wissenschaftssenator Jörg Dräger bei
Einführung der Studiengebühren in Hamburg) will der aktuelle Senat
mit den nachgelagerten Gebühren retten.
Studiengebühren wirken anti-demokratisch.
Das Studium als käufliches Privileg darzustellen, ist auf die Beförderung
von Egoismus und Ellenbogengesellschaft gerichtet. Statt wissenschaftliche
Erkenntnisse und Bildung zum Allgemeingut zu
machen, sollen sie als Konkurrenzvorteile gegen andere eingesetzt
werden. Diese Leistungsnorm forciert Isolation und Angst vor „Versagen“,
dekultiviert den Hochschulalltag und ist somit gegen die Solidarität
gerichtet.
Die Hochschulen erscheinen zudem nur noch als „Dienstleistungsbetrieb“,
dem die Studierenden als „Kunden“ gegenüber treten. Das
Angebot-Nachfrage-Prinzip soll die kooperative Entwicklung von
Wissenschaft in gemeinsamen Entscheidungsprozessen aller Hochschulmitglieder
ersetzen.
Auch nachgelagerte Studiengebühren sind unsozial.
Jede Verbindung von Bildungsmöglichkeiten mit der strukturell
ungleichen privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der
Gesellschaft führt zur Vertiefung entsprechender Ungleichheit in der
Bildung. Daran ändert auch die teilweise zeitliche Verzögerung der
Gebührenpflicht als „Nachlagerung“ nichts, weil die Aussicht auf
Verschuldung für sozial und kulturell Benachteiligte stärker negative
Bedeutung hat.
Gebührenfreiheit eröffnet erfreuliche Entwicklungsperspektiven.
Gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten dürfen Bildung und Wissenschaft
nicht mittels Studiengebühren ihres emanzipatorischen
Potentials beraubt werden. Kritische Erkenntnis und persönliche
Entfaltung der Menschen sind von wesentlicher Bedeutung zur Überwindung
gesellschaftlicher Probleme. Gebührenfreiheit schafft Muße
für eine solche emanzipatorische Bildung, befördert den gesellschaftlichen
Nutzen der Wissenschaft, trägt zur Demokratisierung der Einrichtung
und zu einer solidarischen Alltagskultur bei und ist eine notwendige
Voraussetzung für die soziale Öffnung der Hochschulen.
Daher: „Ja, ich bin für die Gebührenfreiheit des Studiums.“

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