Montag, 29. Juni 2009

1992: Als Jürgen Lüthje sich einen Bachelor wünschte


LÜTHJE: Der Vergleich mit anderen Ländern. Der Bachelor in England oder den USA entspricht beispielsweise dieser Qualifikation. Ein solcher Grad wäre also international voll konkurrenzfähig. Warum soll deutschen Studenten diese Abschlußmöglichkeit verweigert werden?

SPIEGEL: Die Möglichkeit, Studenten mit dem Halbabschluß loszuwerden, könnte Hochschulpolitiker verleiten, das Hauptstudium nur noch den Besten vorzubehalten.

LÜTHJE: Die Gefahr, daß der Vorschlag in diese Richtung verbogen wird, sehe ich auch. Eine zusätzliche Selektionsstufe, die den Zugang zum Hauptstudium über die Wirkung der bisherigen Zwischenprüfung hinaus eingrenzt, darf es nicht geben.

SPIEGEL: Es gibt derzeit genügend Stimmen, die nur noch die talentiertesten Studenten zulassen wollen.

LÜTHJE: Solchen Vorschlägen räume ich null Chancen ein. Wer sich auch nur im Ansatz im Verfassungsrecht auskennt, weiß, daß diese Vorschläge verfassungswidrig sind. Keine Universität hat das Recht, Studenten daran zu hindern, den Abschluß zu machen, den sie anstreben. Das ist nicht nur ein moralisches Postulat, sondern ein Grundrecht.

Das ganze Interview: Link

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Und das ist der Stand bei den Sonderpädagogen:
"Aktuell laufen die Diskussionen zu einer Zulassungsordnung für das Masterstudium; dabei gilt die politische Vorgabe, dass es keine "automatische" Zulassung gibt - es sind zwei eigenständige Studiengänge.
Weiterhin scheint zu erwarten zu sein (Sie bemerken bitte meine unschöne, aber klar zurückhaltende Wortwahl), dass es analog zum Zulassungsverfahren B.A. laufen könnte: N.C. und Zensuren.
Wie die Verteilung auf die Förderschwerpunkte rechtsfest umgesetzt werden könnte, ist derzeit noch vollkommen unkar. Eine Idee wäre eine Wunschreihung Ihrerseits (1., 2., 3. Wahl)..." (Quelle: Degenhardt, Sven. Educommsy: Behindertenpädagogik. 25.06.2009, 10:51)