"Der Hochschulrat ist gesetzlich für die Wahl und Abwahl von Präsidenten oder Präsidentinnen verantwortlich.
Der Hochschulrat bittet eindringlich alle an der Diskussion um die Präsidentin beteiligten Parteien darum, die Vertraulichkeit unter allen Umständen sicherzustellen, um die Universität und die amtierende Präsidentin nicht zu beschädigen.
Der Hochschulrat sieht in der Presseerklärung der Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach zum Angebot der Behörde an die Präsidentin der Universität, Frau Prof. Auweter-Kurtz, zur Vertragsauflösung eine Verletzung dieser Vertraulichkeit.
Hamburg, 30. Juni 2009
Prof. Dr. Albrecht Wagner"
Via Email
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen