Es wird gerade an einem Plan gearbeitet, das Fachgebiet Recht aus dem Studiengang Sozialökonomie
heraus zu lösen. Vorgesehen ist eine Zusammenlegung der Rechtsprofessuren aus den Fachbereichen
Sozialökonomie und BWL in ein Forschungszentrum für Recht für die gesamte Fakultät als solches.
Im Rahmen dieser Zusammenlegung sollen auch Lehrstühle der Sozialökonomie in den Fachbereich
BWL verschoben werden. Darüber hinaus soll dieses Zentrum (und somit der Fachbereich BWL) auch
über die Ausrichtung der Lehre in unserem Studiengang entscheiden.
Der Fachschaftsrat hat die Diskussion um diesen Plan verfolgt und wir sind zu dem Schluss
gekommen, dass diese Vorhaben das Ende unseres Fachbereichs Sozialökonomie wäre. Besonders
brisant ist der Umstand, dass wir vom Studiengang Sozialökonomie in den Berufungskommissionen
nicht mehr die Mehrheit hätten, bei den Entschiedungen, die uns betreffen. Dadurch wäre es möglich,
durch Berufungen, die nicht auf den Interdisziplinären Charakter unseres Studiums ausgerichtet sind,
den ganzen Studiengang indirekt zu gefährden. Aber auch die Räumliche Trennung unserer
Fachgebiete wäre eine logische Konsequenz dieses Vorhabens und das sichere Ende eines
interdisziplinären Studiums, wie wir es bisher kennen.
Aus diesen Gründen sehen wir dieses Vorhaben als direkten Angriff auf unseren Fachbereich.
heraus zu lösen. Vorgesehen ist eine Zusammenlegung der Rechtsprofessuren aus den Fachbereichen
Sozialökonomie und BWL in ein Forschungszentrum für Recht für die gesamte Fakultät als solches.
Im Rahmen dieser Zusammenlegung sollen auch Lehrstühle der Sozialökonomie in den Fachbereich
BWL verschoben werden. Darüber hinaus soll dieses Zentrum (und somit der Fachbereich BWL) auch
über die Ausrichtung der Lehre in unserem Studiengang entscheiden.
Der Fachschaftsrat hat die Diskussion um diesen Plan verfolgt und wir sind zu dem Schluss
gekommen, dass diese Vorhaben das Ende unseres Fachbereichs Sozialökonomie wäre. Besonders
brisant ist der Umstand, dass wir vom Studiengang Sozialökonomie in den Berufungskommissionen
nicht mehr die Mehrheit hätten, bei den Entschiedungen, die uns betreffen. Dadurch wäre es möglich,
durch Berufungen, die nicht auf den Interdisziplinären Charakter unseres Studiums ausgerichtet sind,
den ganzen Studiengang indirekt zu gefährden. Aber auch die Räumliche Trennung unserer
Fachgebiete wäre eine logische Konsequenz dieses Vorhabens und das sichere Ende eines
interdisziplinären Studiums, wie wir es bisher kennen.
Aus diesen Gründen sehen wir dieses Vorhaben als direkten Angriff auf unseren Fachbereich.
Deswegen sagen wir:
Nicht mit uns! Und um zu zeigen, wie ernst wir Studierenden das meinen, rufen wir Euch alle zum
Warnstreik auf. Und zwar am:
Dienstag den 13. Januar von 13:45 bis 14:15 Uhr im Foyer der HWP VMP 9
Dieser kurze Warnstreik soll ein Zeichen setzen! Wir wollen zeigen, dass wir Studierenden einer
Zerschlagung unseres Studiengangs Sozialökonomie und somit der ehemaligen HWP nicht zustimmen
und dies nicht zulassen werden. Darüber hinaus wird es in dieser halben Stunde auch noch nähere
Informationen zum Thema geben. Deswegen...
Steht auf! ...um 13:45 Uhr, wenn Ihr die Musik hört, und kommt ins Foyer! Wenn Ihr zu dem
Zeitpunkt keine Vorlesung habt, wäre es richtig wichtig, dass Ihr trotzdem vorbei kommt und zeigt,
dass dieser Studiengang kein Selbstbedienungsladen ist für andere.
Bekundet Eure Solidarität!
- Für unseren Fachbereich Sozialökonomie!
- Für unsere Interdisziplinarität!
- Für unsere 4 Fachgebiete Soziologie, Recht, BWL und VWL!
- Wir lassen uns KEINES davon klammheimlich stehlen… Das ist unser Haus!
- Euer Fachschaftsrat
2 Kommentare:
Schön, dann hat die Linke.SDS, deren Liste fast ausschließlich aus Sozialökonomen besteht, jetzt ja eine Wahlkampfveranstaltung.
"Besonders brisant ist der Umstand, dass wir vom Studiengang Sozialökonomie in den Berufungskommissionen
nicht mehr die Mehrheit hätten, bei den Entschiedungen, die uns betreffen."
Wie kommt der FSR denn auf diese Idee? Kennt er seine Rechte nicht oder handelt es sich um reine Stimmungsmache?
Berufungskommissionen werden gemäß Hochschulgesetz in der Regel vom Dekanat eingesetzt. In §14 (2) HmbHG gibt es keine Regelung zur Fächerzugehörigkeit der Mitglieder. Das bedeutet: Wenn das Dekanat es so will, kann es schon heute einen Ausschuss bilden, der - sagen wir - nur Studierende der Fakultät Medizin enthält. Und der FSR muss nicht einmal etwas davon erfahren.
Es gibt natürlich auch noch die Fakultätssatzung. Da steht aber auch nichts anderes drinnen. Für die Hochschullehrer steht dort, dass sie mehrheitlich aus dem Fach kommen sollen. Aber nicht für die Studierenden:
"(3) Weiter gehören den Berufungsausschüssen je eine Vertreterin bzw. ein
Vertreter des akademischen Personals sowie eine Vertreterin bzw. ein Vertre-
ter der Studierenden an."
Das war alles dazu. Also, lieber FSR: Da ändert sich gar nichts für euch!
Ach ja: Dass die Regelung mit dem Dekanat total bescheuert ist, ist ja wohl auch klar. Aber die Chance, in der Satzung festzuschreiben, dass der Fakultätsrat die Ausschüsse einsetzt, ist an der WiSo-Fakultät wohl vorbei gegangen.
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