Kommunikationsgau Gebührenbescheide
Die Studierenden der Universität Hamburg haben in den vergangenen Tagen von der Uni Gebührenbescheide bekommen, in denen sie aufgefordert werden, bis zum 21. November ihre Studiengebühren zu bezahlen. Statt auf die Neuregelung der Studiengebühren aufmerksam zu machen, gibt das Schreiben lediglich den Hinweis auf einen 'Stundungsanspruch'. Viele Studierende fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt, die Gebühren jetzt zu zahlen.
Als „Kommunikationsgau“ bezeichnet die GAL-Landesvorsitzende Katharina Fegebank die verschickten Gebührenbescheide: „Die Gebührenbescheide sind so missverständlich und verwirrend verfasst, dass sich viele Studierende von der Politik verschaukelt fühlen und glauben, sie müssten innerhalb der nächsten drei Wochen 375 Euro zahlen, was sie oft gar nicht können.
Schwarz-Grün hatte sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, das bisherige Studiengebührenmodell abzuschaffen. Statt 500 Euro zahlen Studierende ab diesem Wintersemester nur noch 375 Euro – aber erst nach dem Studium und nur, wenn sie mindestens 30.000 Euro im Jahr verdienen.
Fegebank weiter: „Die Gebührenbescheide weisen an keiner Stelle auf die veränderten Bedingungen hin, stattdessen ist von einem 'Stundungsanspruch' die Rede, einem Begriff. Es kann nicht sein, dass man erst ein halbes Jurastudium absolvieren muss, um einen Brief von der Uni zu verstehen. Die Uni hätte den Studierenden zumindest in einem Begleitschreiben allgemeinverständlich erklären müssen, dass mit zinsloser Stundung das gemeint ist, was normalerweise als nachgelagerte Studiengebühren bezeichnet wird. Es ist sehr ärgerlich und war völlig überflüssig, dass die Uni die Studierenden derart in Aufregung versetzt hat. Die Neuregelung in Sachen Studiengebühren gilt, wie von der Bürgerschaft beschlossen.“
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