Donnerstag, 27. November 2008

"Rennommiertes" Expertentum in der BLS


Roger Kusch hat seit seinem Branchenwechsel viel dafür getan im Gespräch zu bleiben. Angefangen hatte alles mit Gefängnismisständen und einem Bürgermeister der sich hinter ihn stellte.

Das HA 22. Februar 2006 stellt klar wer wo steht

Darauf folgte eine Zeit in der so ziemlich niemand mehr hinter ihm stehen wollte, je mehr Kusch von seinen Ansichten über die Welt kund tat. Inzwischen ist Herr Kusch nicht mehr Mitglied CDU, hat sich mit seiner eigenen Partei in der letzten Bürgeschaftswahl versucht und tingelt als lächelnde Guillotine nicht mehr in der Justizbehörde sondern durch bundesdeutsche Altersheime.

Für die Bucerius Law School Grund genug diese Kapazität der Rechtswissenschaft als "renommierten Experten" in ihre heiligen Hallen zu laden.


Anlass für die Diskussion gibt eine Gesetzesinitiative, welche die gewerbliche Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen soll. Der Gesetzesentwurf der Länder Saarland, Hessen und Thüringen schlägt die Einführung eines neuen Straftatbestandes vor, der die gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Eine Bundesratsabstimmung über diesen Entwurf wurde am 03. September 2008 zunächst vertagt; das Vorhaben bleibt indes weiter hochaktuell.

Wir freuen uns daher sehr, dass wir renommierte Experten für das Streitgespräch gewinnen konnten, um über rechtliche und rechtspolitische Aspekte der Strafbarkeit organisierter Beihilfe zum Suizid zu diskutieren.



Mit Dank an die JuraListe für den sachdienlichen Hinweis

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