Mittwoch, 2. Juli 2008

Anfechtungen im Studierendenparlament (Folge 575)

Wie Oppositionskreise verlautbaren lassen, wird es eine Anfechtung des Semesterhaushalts geben.
Dieser war unter schwesten Bedingungen (Uni-Panther berichtete) durchgewunken worden. Wo in diesem Akt der Verhinderung eine sinnvolle Betätigung liegen soll erschließt sich nicht wirklich. Ein fehlender Haushalt würde die Arbeit der Fachschaften und das Semesterticket in ernsthafte Gefahr bringen. Über den Erfolg einer Anfechtung ist bei der derzeitigen Gremienbesetzung ohnehin ohne wirkliche Aussicht auf Erfolg.

Das für eine derartige Anfechtung in erster Linie zuständige Gremium wäre der Ältestenrat:
Der Ältestenrat ist das Schiedsgericht der Verfassten Studierendenschaft. Er entscheidet alle Streitfragen innerhalb der studentischen Selbstverwaltung. Insbesondere entscheidet er über Anfechtungen der Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) und über den Ausschluss von Mitgliedern der studentischen Gremien wegen Fehlverhaltens. Ihm gehören jetzige und ehemalige Mitglieder des StuPa, des AStA, des StuPa-Präsidiums sowie ein Juraprofessor an. Der derzeitige Vorsitzende ist der Jurastudent Silvan Ohlendorf. Die Geschäftsstelle des Ältestenrates ist das StuPa-Präsidium. (Darstellung des Ältestenrats auf den Seiten des AStA).



(Kzk)